Wirtschaftsnachrichten Kapitalfokus
Suche:
RSS | Nachrichten Archiv | Top News
  • Home
  • Wirtschaft
    • Unternehmen
    • Mittelstand
  • Börse
  • Finanzen
    • Altersvorsorge
    • Geldanlage
    • Sparen
  • Versicherung
    • Private Krankenversicherung
  • Steuern
  • Immobilien

Home / Versicherung / Kfz Versicherung kündigen und wechseln

Kfz Versicherung kündigen und wechseln

Die Preise und die Leistungen für die Kfz-Versicherung variieren von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen. Um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, müssen jedoch Kündigungsfristen eingehalten werden.

Auf dem Markt für Kfz-Versicherungen gibt es mittlerweile zahlreiche Anbieter. Für Versicherte kann es sich durchaus lohnen, die Preise und Leistungen der Tarife bei einem unabhängigen Test zu vergleichen. Nicht selten ist es allein durch den Wechsel des Anbieters möglich, einige Hundert Euro im Jahr zu sparen.

Um zu einem anderen Kfz Versicherungsanbieter zu wechseln, müssen jedoch Kündigungsfristen eingehalten werden. In der Regel gilt bei Kfz-Versicherungen das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Somit ist der Wechsel zu einer anderen Kfz Versicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich. Um dies zu gewährleisten, muss die Kündigung beim derzeitigen Versicherer bis spätestens 30.11. des Vorjahres eingehen.

Nur dann, wenn die Versicherung ihre Preise erhöht, haben Versicherte ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall ist das kündigen bis zu vier Wochen nach Eingang der neuen Beitragsrechnung möglich. Sofern die Kfz Versicherung ihre Beitragsrechnung also erst spät versendet, kann auch noch nach dem 30.11. gekündigt werden. Einige wenige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile auch Verträge, die unterjährig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden können.

Wer einen günstigeren Kfz Versicherer gefunden hat, muss nur den entsprechenden Antrag stellen. Vielfach ist dies online möglich, so dass kein Versicherungsberater notwendig ist. Da es insbesondere zum Wechseltermin zu großem Arbeitsaufwand bei den Versicherungen kommt, kann die Zusendung des Versicherungsvertrages sowie der neuen Beitragsrechnung einige Zeit dauern. Trotz dessen gilt natürlich der Versicherungsschutz, sofern der Antrag fristgerecht abgeschickt wurde.

Geschrieben am 26.05.2009
Anzeige

Deine Meinung schreiben

Anzeige
  • Top Beiträge
  • Lesetipps
  • Taschengeldliste: Taschengeld Empfehlung vom Jugendamt
  • Höhe des Steuerfreibetrags für Single 2008/2009
  • Die bestbezahltesten Jobs und Berufe der Welt
  • Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitnehmer
  • Stahlpreis Entwicklung bedroht den Mittelstand
  • Höhe der Zollgebühren bei Bestellung aus dem Ausland
  • Definition Online Banking (Nachteile und Vorteile)
  • NIBC Direkt Bank: Tagesgeldkonto und Einlagensicherung
  • Sichere Online Banking Software kostenlos als Freeware
  • Kostenlose Online Banking Software Programme
  • Postbank Tagesgeldkonto: SparCard 3000 Plus direkt vs. Postbank Giro Plus
  • Bundesschatzbriefe - Konditionen, Festzins und Zinssätze
Kapitalfokus
  • Impressum
    Kontakt
Tools
  • News für die Homepage
Copyright © 2007 - 2009 | Kapitalfokus.de | Alle Rechte vorbehalten
Für Pressebox Pressemitteilungen ist allein der in den jeweiligen Firmeninformationen genannte Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel Urheber des Pressetextes und zugehöriger Bilder. Kapitalfokus.de übernimmt keine Haftung für die Korrektheit o. Vollständigkeit der dargestellten Pressemitteilungen.