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Home / Versicherung / Krankengeld / Kein Krankengeld trotz Arbeitsunfall. Was machen?

Kein Krankengeld trotz Arbeitsunfall. Was machen?

Arbeitnehmer, die für einen längeren Zeitraum unverschuldet arbeitsunfähig sind, erhalten in Deutschland über einen Zeitraum von sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung. Nach Ablauf dieser Frist schließt sich das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Die Leistungsdauer des Krankengeldes ist bei derselben Erkrankung auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren begrenzt. Geschieht ein Arbeitsunfall, greift in der Regel das Sicherungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung für die Dauer der Erkrankung das so genannte Verletztengeld. Es wird von den Berufsgenossenschaften ausgezahlt. Auch diese Zahlung wird von den Krankenkassen geleistet, es ist jedoch nicht mit dem oben genannten Krankengeld gleichzustellen.

So beträgt das Verletztengeld 80% des regelmäßigen Bruttoentgeltes, das Krankengeld hingegen wird nur über 70% des Bruttoentgeltes ausgezahlt. Hiervon müssen noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichtet werden. Somit gleicht das Verletztengeld das Einkommen des Betroffenen aus und sichert somit seinen Lebensunterhalt. Gezahlt wird das Verletztengeld ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde.

Durch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers beginnt die Zahlung jedoch erst mit der 7. Woche der Erkrankung. Die Zahlungen enden mit Ablauf der 78. Woche. Sofern die stationäre Behandlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet wurde, wird das Verletztengeld weiter gezahlt. Sofern der Patient an Maßnahmen zur Rehabilitation teilnimmt, wird anstatt Verletztengeld Übergangsgeld ausgezahlt.

Geschrieben am 30.01.2008 in Krankengeld
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