Höhe Steuerfreibetrags bei Kindern und Rentnern
Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Steuerfreibeträge, bis zu deren Erreichen keine Steuern gezahlt werden müssen. Diese Steuerfreibeträge gelten für alle Bürger, vom Säugling bis zum Rentner.
Einer der wichtigsten Steuerfreibeträge ist der Grundfreibetrag. Er gibt an, bis zu welchem Betrag Einkommen ohne die Berechnung der Einkommenssteuer steuerfrei erzielt werden kann. Dieser Steuerfreibetrag steht auch Kindern und Rentnern zu, die somit ein kleines Zusatzeinkommen steuerfrei erhalten dürfen. Seit Januar 2009 liegt der Steuerfreibetrag bei 7.834 Euro.
Bis zu dieser Höhe können deutsche Bürger somit Einkommen sowie Kapitalerträge steuerfrei erzielen. Zudem steht jedem Bürger zusätzlich der Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung. Mit diesem Steuerfreibetrag können Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Person ebenalls unversteuert ausgezahlt werden.
Personen, deren Einkomen unter dem Existenzminimum liegt, die aber hohe Kapitalbeträge bei Banken und Sparkassen hinterlegt haben, können zudem die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Mit ihr können Zins- und Dividendenerträge auch über den Sparer-Pauschbetrag hinaus in unbegrenzter Höhe steuerfrei vereinnahmt werden. Die Beantragung der Nichtveranlagungsbescheinigung erfolgt über das Finanzamt.
Dieser Steuerfreibetrag soll das Existenzminimum deutscher Bürger sichern, so dass ein Unterschreiten dieser Grenze existenzgefährdend wäre. Familien haben darüber hinaus Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Pro Kind stehen den Eltern damit 1.932 Euro für das Existenzminimum des Kindes zur Verfügung. Dieser Betrag wird steuerrechtlich mit den erzielten Einnahmen verrechnet, so dass trotz höherer Einkommen der Steuerfreibetrag unter Umständen nicht überschritten wird.

