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Home / Steuern / Freibeträge / Höhe des Steuerfreibetrags für Single 2008/2009

Höhe des Steuerfreibetrags für Single 2008/2009

Unter dem Steuerfreibetrag versteht man einen Geldbetrag, bis zu dem in Deutschland keine Steuern berechnet werden. Wird der Steuerfreibetrag überschritten, wird die Steuerlast nur auf den Teil der Einnahmen berechnet, der den Steuerfreibetrag überschreitet.

Im deutschen Steuerrecht gibt es zahlreiche Freibeträge. So zum Beispiel den Grundfreibetrag zur Berechnung der Einkommenssteuer. Singles, deren Einkommen im Jahr 2008/2009 7.664 Euro nicht übersteigt, werden nicht zur Einkommenssteuer veranlagt. Der eigentliche Verdienst des Steuerpflichtigen kann den Steuerfreibetrag sogar überschreiten, wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben angesetzt werden können und somit das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Unter dem Begriff Werbungskosten werden Aufwendungen verstanden, die im Zusammenhang mit der Erzielung des Einkommens notwendig sind, wie etwa die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. Sonderausgaben sind hingegen besondere Belastung, zu denen auch die Beiträge zur Altersvorsorge zählen.

Somit entfällt die Steuerpflicht auch, wenn ein Einkommen von 10.000 Euro erzielt wird, aber Werbungskosten und Sonderausgaben bei der Erstellung der privaten Einkommenssteuererklärung von 2.500 Euro angesetzt werden können. Die zuviel gezahlten Steuern werden anschließend vom Finanzamt erstattet.

Ein weiterer Steuerfreibetrag existiert in Deutschland für Einkommen aus Kapitalvermögen. Alleinstehende Sparer und Anleger dürfen in diesem Zusammenhang Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen aus Investmentfonds bis zu einem Betrag von 801 Euro steuerfrei erhalten. Für die Steuerfreiheit ist hier die Stellung des Sparer-Pauschbetrages beim jeweiligen Kreditinstitut notwendig.

Geschrieben am 15.02.2009 in Freibeträge
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