Wirtschaftsnachrichten Kapitalfokus
Suche:
RSS | Nachrichten Archiv | Top News
  • Home
  • Wirtschaft
    • Unternehmen
    • Mittelstand
  • Börse
  • Finanzen
    • Altersvorsorge
    • Geldanlage
    • Sparen
  • Versicherung
    • Private Krankenversicherung
  • Steuern
  • Immobilien

Home / Steuern / Grundsteuer / Grundsteuer bei einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Grundsteuer bei einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Die Grundsteuer ist eine auf das Grundeigentum erhobene Steuer, die den Gemeinden und Städten zugute kommt. Diese Steuer muss sowohl von Privatnutzern als auch von Kapitalanlegern gezahlt werden.

In Deutschland wird die Grundsteuer in die Grundsteuer A und B unterschieden. Die Grundsteuer A bezieht sich dabei auf Grundstücke der Landwirtschaft, die Grundsteuer B auf bebaute oder aber bebaubare Grundstücke. Als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer dient der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert. Lediglich die landwirtschaftlichen Grundstücke in den neuen Bundesländern weichen hiervon ab, für sie gilt ein Ersatzwirtschaftswert als Bemessungsgrundlage. In einigen Fällen werden für Grundstücke von Mietwohnungen sowie für Einfamilienwohnhäuser von den Städten selbst Grundsteuern berechnet, und zwar auf Basis der Ersatzbemessungsgrundlage.

Die Höhe der Grundsteuer richtet sich vornehmlich nach der Nutzung der Grundstücke. So gelten für die alten Bundesländer für Land- und Forstwirtschaftsflächen als Grundsteuermesszahl 6%o Grundsteuer, für Zweifamilienhäuser 3,1%o. Bei Einfamilienhäusern ist die Grundsteuer geteilt. Hier werden für die ersten 38.346,89 Euro Hauswert lediglich 2,6%o berechnet, für den restlichen Wert fallen 3,5%o an.

Zur Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer wird schließlich der Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl sowie einem von der Gemeinde festgelegten Hebelsatz multipliziert. Die Höhe des jeweiligen Hebelsatzes kann die Stadt oder die Gemeinde selbst festlegen, die Kommunen sind hier relativ frei. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Zahlung der Grundsteuer sowohl für Eigennutzer als auch für vermietete Objekte. Bei vermieteten Objekten ist es jedoch möglich, die Grundsteuer als Nebenkosten über die Miete abzurechnen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Geschrieben am 30.04.2009 in Grundsteuer
Anzeige

Deine Meinung schreiben

Anzeige
Themen
  • Arbeitslosengeld
  • Taschengeldtabelle
  • Höchststeuersatz
  • Ersatzlohnsteuerkarte
  • Zollkosten
  • Geschäftsinsolvenz
  • Privatinsolvenz
  • Top Beiträge
  • Lesetipps
  • Taschengeldliste: Taschengeld Empfehlung vom Jugendamt
  • Höhe des Steuerfreibetrags für Single 2008/2009
  • Die bestbezahltesten Jobs und Berufe der Welt
  • Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitnehmer
  • Stahlpreis Entwicklung bedroht den Mittelstand
  • Höhe der Zollgebühren bei Bestellung aus dem Ausland
  • Leasing vs. Kredit: Welche Finanzierung ist günstiger?
  • Rentenbesteuerung und Freibeträge bei der Altersrente und Betriebsrente
  • Unterschied zwischen einem Dispositionskredit und einem Kontokorrentkredit
  • Grundsteuer bei einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage
  • Bausparen als gewinnbringende Geldanlage nutzen
  • Kapitaleinkünfte: Freibetrag und Besteuerung
Kapitalfokus
  • Impressum
    Kontakt
Tools
  • News für die Homepage
Copyright © 2007 - 2009 | Kapitalfokus.de | Alle Rechte vorbehalten
Für Pressebox Pressemitteilungen ist allein der in den jeweiligen Firmeninformationen genannte Herausgeber verantwortlich. Dieser ist in der Regel Urheber des Pressetextes und zugehöriger Bilder. Kapitalfokus.de übernimmt keine Haftung für die Korrektheit o. Vollständigkeit der dargestellten Pressemitteilungen.