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Home / Finanzen / Altersvorsorge / Riester-Rente / Die staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente

Die staatlichen Zulagen bei der Riester-Rente

Die Riester-Rente ist vor allem wegen ihrer staatlichen Zulagen beliebt. Sie bietet daneben aber auch steuerliche Einsparmöglichkeiten. Die Riester-Rente ist eine staatliche subventionierte Form der privaten Altersvorsorge. Ihre Bezeichnung geht auf Walter Riester zurück, der zur Zeit der Beschlussfassung als Minister für Arbeit und Soziales tätig war.

Derzeit erfreut sich die Riester-Rente immer größerer Beliebtheit, viele Menschen haben sich seit ihrer Einführung für einen Abschluss entschieden. Der Grund für die Beliebtheit der Riester-Rente ist dabei die Zahlung von Zulagen sowie die Möglichkeit, die Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben ansetzen zu können.

Die Zulagen der Riester-Rente sind zweigeteilt. So wird zum einen eine jährliche Grundzulage von aktuell 154 Euro bezahlt. Weiterhin können Eltern mit Kindern die Kinderzulage erhalten. Sie wird für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, überwiesen. Die Kinderzulage beträgt 185 Euro, für Kinder, die erst ab 2008 geboren wurden, 300 Euro.

Um die staatlichen Zulagen der Riester-Rente zu erhalten ist es notwendig, einen entsprechend zertifizierten Vertrag bei einer Bank oder Versicherung abzuschließen, weiterhin müssen mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden. Wer die Riester-Rente nutzt, ohne eigenes Einkommen zu erzielen (Arbeitslose, Empfänger von Elterngeld), muss lediglich den Mindestbetrag von 5 Euro pro Monat bezahlen.

Die Zulagen müssen nach Vertragsabschluss beantragt werden. Um diesen Antrag nicht jährlich neu stellen zu müssen, kann auch ein Dauerzulagenantrag bei der Bank oder Versicherung, die den Vertragsabschluss getätigt hat, gestellt werden. Die Formulare werden heute oft mit Vertragsabschluss ausgehändigt.

Geschrieben am 06.04.2009 in Riester-Rente
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