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Home / Finanzen / Insolvenz / Dauer einer Privatinsolvenz und Geschäftsinsolvenz

Dauer einer Privatinsolvenz und Geschäftsinsolvenz

In Deutschland sind die Definitionen sämtlicher Begriffe rund um Thema Insolvenz, sowie die möglichen Insolvenzgründe und der exakte Verlauf eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Es wird dabei zwischen Geschäftsinsolvenz (Insolvenz von juristischen Personen wie Unternehmen oder Körperschaften) und Privatinsolvenz (Insolvenz von natürlichen Personen wie Privatpersonen oder Haushalte) unterschieden.

Als Vorstufen einer Insolvenz werden eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit und eine drohende Zahlungsunfähigkeit definiert. Diese können durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen behoben werden. Als letzte Vorstufe der Insolvenz gilt dagegen die Überschuldung, welche bedeutet, dass die Summe aller Verbindlichkeiten das gesamte vorhandene Vermögen so stark übersteigt, dass diese nicht mehr beglichen werden können.

Bei einer Geschäftsinsolvenz sind juristische Personen gesetzlich verpflichtet, möglichst schnell (innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit) einen Insolvenzantrag zu stellen. Durch das nachfolgende Insolvenzverfahren sollen möglichst alle Gläubiger befriedigt werden, wofür der bestellte Insolvenzverwalter ein Gesamtvollstreckungsverfahren durchführt. Die Dauer einer Unternehmensinsolvenz kann mehrere Jahre beanspruchen, diese liegt durchschnittlich zwischen vier und acht Jahre.

Bei einer Privatinsolvenz besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für überschuldete Privatpersonen ist es jedoch hilfreich, das mittlerweile vom Gesetzgeber geschaffene Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen und zu durchlaufen. Bezweckt wird dabei die Restschuldbefreiung, die beim Eröffnen des Insolvenzverfahrens beantragt und spätestens nach sechs Jahren (Wohlverhaltensperiode) erreicht wird.

Geschrieben am 09.01.2009 in Insolvenz
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1 Beitrag zu: Dauer einer Privatinsolvenz und Geschäftsinsolvenz
cihan aksu | 29. Jan 2010, 01:22
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hallo.herrn ich habe eine frage ich habe am 2001 insolwenz beantragt und beschulus bekkommen von heidelberg gericht nach beschulus 7 jahre muß warten steht im brief ,dan 2 jahre später noch eine brief bekommen eröfnung 2003 mai ab dem 7 jahre rechnen gesagt meine treuhand von heidelberg ,ok mir bis jetzt gewartet von eine oder 2 monate voher habe ich angerufen zum treuhand jetzt sagte 2011 .also haben wir schok bekommen ,meine bekante gleich zeitig wie ich insolwenz gemeldet meine bekante seine insolwenz ist erledigt ,anfang zum ganznormale leben ,aber mir lebt bis jetzt wie gar nichts,.Bitte mir eine weg seigen das meine sache schon lang erledigt würde.beispiel ,habe ich zu hause immer streit usw.beispiel ich kann nirgend wo mit rate was kaufen ,weil schufa negativ,wegen insolwenz,schufa auskunft habe ich genommen steht TITULIERT aber was bedeudet ich weiß nicht .bitte mir helfen sonst famile geht scheidung meine frau sehr sauer habe ich 4 kinder ich seit 30 jahre immer arbeiten .ich habe auch keine gute einkommen sonnst anwalt eingefragt,.MIT FREUNDLICHE GRÜßEN——–CIHAN AKSU

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