Billige Kredite für Arbeitslose
Die Angebote an Konsumgütern sind schier überwältigend. Viele Verbraucher erfüllen sich dabei ihre Wünsche durch die Aufnahme von billigen Konsumenten Krediten.
Konsumenten Kredite, die auch als Wunschkredite, Sofortkredite oder einfach Ratenkredite angeboten werden, stellen die klassische Form der Konsumgüterfinanzierung dar. Der Schuldner zahlt dabei über einen festen Zeitraum von 1-7 Jahren gleich bleibende Monatsraten. Die monatliche Kreditbelastung kann dabei durch eine Variierung der Laufzeit selbst beeinflusst werden.
Als Voraussetzung für die Vergabe eines Konsumenten Kredite müssen Antragsteller als Arbeitnehmer beschäftigt sein und über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen. Die Bank oder der Kreditgeber prüft dabei, ob aus dem Einkommen die monatlichen Raten tragbar sind. Weiterhin darf die Schufa-Auskunft keine Negativmerkmale beinhalten.
Die Kredit-Vergabe an Hausfrauen, Arbeitslose sowie Hartz IV-Empfänger ist bei den meisten Anbietern grundsätzlich ausgeschlossen, denn ein verwertbares Einkommen ist bei diesen Personengruppen nicht vorhanden. Auch wenn Arbeitslose kurz nach der Kündigung ein ansprechend hohes Arbeitslosengeld 1 erhalten, wird kein Kredit gewährt. Schließlich ist diese Leistung auf einen gewissen Zeitraum (beispielsweise ein Jahr) beschränkt.
Billige Kredite an Arbeitslose können dabei nur vergeben werden, wenn ein Mitantragsteller in den Kredit eintritt, der wiederum über ausreichendes Einkommen verfügt. Die Stellung von Sicherheiten oder aber eines Bürgen ist dabei nicht möglich.
Im Internet findet man unter Umständen Kreditangebote für Arbeitslose. Diese sind jedoch meist unseriös, oftmals werden Gebühren lediglich für die Antragsstellung erhoben. Wer arbeitslos ist und einen billigen Kredit aufnehmen möchte, sollte dies ohnehin nochmals prüfen, denn das Arbeitslosengeld ist nur gering, oftmals droht bei weiteren Kreditaufnahmen die Überschuldung.

