Berechnung der Grundsicherung (Sozialhilfe)
Für die Berechnung der Grundsicherung werden zahlreiche Faktoren herangezogen. Mit einem einfachen Schema kann jeder dabei seine Grundsicherung selbst berechnen.
Die Grundsicherung soll das Existenzminimum in Deutschland sichern. Seit dem Wegfall der Sozialhilfe wird die Grundsicherung auch als Hartz IV bezeichnet. Sie orientiert sich an verschiedenen Faktoren, so zum Beispiel der Höhe des Einkommens, dem etwaigen Grad der Behinderung sowie der Zahl der Personen im Haushalt, für die der Empfänger der Grundsicherung unterhaltspflichtig ist.
Die Grundsicherung (Sozialhilfe) setzt sich dabei aus dem Regelbedarf, einem eventuellen Mehr- oder Sonderbedarf sowie den Unterkunftskosten und der Kranken- sowie der Pflegeversicherungsbeiträge zusammen. Von diesem Bedarf wird dann das erzielte Einkommen sowie vorhandenes Vermögen abgezogen. Unter dem Regelbedarf versteht man dabei den Geldbetrag, der einer Person für Lebensmittel, Kleidung, Strom und Wasser zusteht.
Die Höhe des Regelbedarfs wird von der Regierung festgelegt und im Sozialgesetzbuch verankert. Menschen können unter bestimmten Umständen, zum Beispiel wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, schwanger oder behindert sind, Mehrbedarf geltend machen. Der Sonderbedarf ist dabei vom Mehrbedarf streng getrennt, er wird beispielsweise gewährt, wenn besondere Umstände Mehrkosten verursachen.
Letztlich übernimmt das Amt auch die Kosten für die Unterkunft, die jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Haushaltsgröße stehen muss. Übernommen werden dabei die monatliche Miete sowie die Kosten für Heizung und sonstige im Zusammenhang mit der Wohnung stehenden Kosten. Um zu berechnen, wie viel Grundsicherung (Sozialhilfe) bezahlt werden würde, können im Internet verschiedene Rechner genutzt werden. Diese findet man bei sozialhilfe24.de oder bei tacheles-sozialhilfe.de.

