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Aufrolldifferenz: Bedeutung und Definition

Auf einigen Gehaltsabrechnungen erscheint immer mal wieder der Begriff der Aufrolldifferenz. Der Begriff der Aufrolldifferenz stammt aus der Buchhaltung und wird unter dem Bereich der Personalabrechnung geführt.

Unternehmen bezahlen ihren Mitarbeitern in der Regel ihr Entgelt für eine bestimmte Abrechnungsperiode, meist einen Monat. Das Einkommen wird dann auf dem Gehaltsnachweis ausgewiesen. Trotz der festen Abrechnungsperiode kann es vorkommen, dass aus einer Vorperiode, also aus einem zurückliegenden Monat, ein Auszahlungsbetrag offen geblieben ist, weil dieser zum Auszahlungszeitpunkt des Gehalts noch nicht bekannt war.

Die Differenz zwischen dem eigentlichen Entgelt und dem neuen Entgelt wird als Aufrolldifferenz bezeichnet. Dabei kann es sich um nachträglich beschlossene Gehaltsnachzahlungen oder aber um verdiente Bonuszahlungen handeln, die erst später tatsächlich ermittelt werden können, weil zum Beispiel Umsätze noch verbucht werden müssen.

Dieser Betrag muss, wenn er anfällt, dann nachverrechnet und auch nachträglich versteuert werden. In einigen Fällen kann diese Nachverrechnung sogar steuerliche Auswirkungen haben, da das Gehalt entweder erhöht oder aber verringert wird. Beträge, die unter den Posten der Aufrolldifferenz fallen, sind somit Einkommen, die nicht der aktuellen Abrechnungsperiode zuzurechnen sind.

Je nachdem, um welchen Gehaltsbestandteil es sich handelt, kann die Aufrolldifferenz sowohl positiv als auch negativ sein. Dies beeinflusst natürlich das im aktuellen Monat auszuzahlende Einkommen und auch die Höhe der Einkommenssteuer. Selbst Sozialbeiträge müssen bei Posten der Aufrolldifferenz neu berechnet werden.

Geschrieben am 27.06.2009
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