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Home / Versicherung / Private Krankenversicherung / Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung

Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung

Die Kosten der Gesundheitsversorgung werden bei älteren Menschen höher. Um die in diesem Zusammenhang notwendigen Beitragssteigerungen in Grenzen zu halten, werden Altersrückstellungen gebildet.

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung weisen neben den Risikobeiträgen auch Sparbeiträge aus. Diese gesetzlichen Altersrückstellungen betragen hierbei 10% des Beitrages. Des Weiteren werden bei einigen Tarifen auch individuelle Rückstellungen gebildet, die sich nach dem Alter, dem Tarif und den zu erwartenden Leistungen im Alter orientiert. Von diesen Beiträgen wird im Laufe der Jahre eine Rücklage gebildet, die dann im Alter für nahezu stabile Beiträge sorgt. Das Geld wird hierbei mit 3,5% p.a. verzinst. Für junge Versicherte bedeutet dies zwar leicht höhere Beträge, als die reine Risikoprämie es erfordern würde, als älterer Versicherter profitieren sie dann jedoch von niedrigen Beiträgen.

Allerdings sind die Sparbeiträge der Krankenversicherung keine individuellen Sparleistungen, sondern diese werden in einen Kollektivvertrag einbezahlt. Hiervon profitieren dann alle Versicherten ab dem 65. Lebensjahr. Je mehr langjährig Versicherte in einen Tarif eingezahlt haben, desto größer sind die Rückstellungen. Bisher war es bei einem Wechsel der Versicherung nicht möglich, bereits geleistete Altersrückstellungen mitzunehmen. Beim Wechsel konnte man nur beachten, dass im jeweiligen Tarif viele Menschen bereits langjährig versichert sind, so dass vom Kollektiv bereits Rückstellungen vorhanden sind.

Seit dem Januar 2009 gibt es jedoch eine gesetzliche Änderung zu den Altersrückstellungen. Jeder Versicherte, der ab dem 01.01.2009 eine private Krankenversicherung abschließt, kann die angesammelten Altersrückstellungen bei einem Wechsel der Krankenkasse mitnehmen. Privat Versicherte, deren Vertrag bereits seit einiger Zeit besteht können ihre Altersrückstellungen nur dann mitnehmen, wenn sie noch vor dem 30.06.2009 wechseln, und zwar in den Basistarif der neuen Gesellschaft.

Geschrieben am 09.03.2009
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