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Abgeltungssteuer und Zinsen bei Gold Anlagen

Gold Anlagen sind eine begehrte Kapitalanlage in der Krise. Zusätzlich bieten Gold Anlagen aber auch Möglichkeiten, der Abgeltungssteuer, die Anfang 2009 eingeführt wurde, zu entgehen. So gilt die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen aus Investmentfonds, nicht aber auf den Verkauf von Edelmetallen.

Gold gilt vielen Anlegern als sicherer Hafen in der Finanz- und Wirtschaftskrise, denn es gilt als inflationssicher und wertbeständig. Die Erträge, die beim Kauf und Verkauf von physischem Gold erzielt werden, sind nach Ablauf von einem Jahr steuerfrei. Ist das Jahr abgelaufen, müssen die Erträge derzeit nicht mehr beim Finanzamt angegeben werden, denn sie können steuerfrei vereinnahmt werden. Da Zinsen beim Kauf eines Goldbarrens grundsätzlich nicht gezahlt werden, können diese auch nicht besteuert werden.

Anders ist es jedoch, wenn Anleger über Fonds oder Zertifikate in Gold investieren. In diesem Fall fallen entweder jährliche steuerpflichtige Fondserträge oder aber Kursgewinne am Ende der Laufzeit bzw. bei Verkauf der Anlage fällig. Da die Spekulationsfrist mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 abgeschafft wurde, sind die Erträge in jedem Fall steuerpflichtig.

Lediglich für die Fondsausschüttungen kann der Sparer-Pauschbetrag herangezogen werden. Da Zertifikate und Fonds in einem Bankdepot eingelagert werden, wird die Bank die Steuern für die erzielten Erträge direkt ans Finanzamt abführen. Der Anleger erhält daraufhin eine Steuerbescheinigung und kann die gezahlten Steuern unter Umständen erstatten lassen, sofern der persönliche Steuersatz niedriger als 25% ist.

Geschrieben am 17.04.2009 in Abgeltungssteuer
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