Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bei der Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist nach wie vor eine gute Möglichkeit der Familiensicherung sowie der Altersvorsorge. Gleichzeitig bietet sie auch einen Schutz vor der neuen Abgeltungssteuer.
Seit dem 01.01.2009 gilt die neue Abgeltungssteuer. Sie betrifft grundsätzlich alle Kapitalanlagen, vom Zinsertrag bis hin zum Kursgewinn, die seit diesem Jahr pauschal mit 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belegt werden können.
Anleger, die auf der Suche nach einem steuervergünstigten Investment waren, hatten bisher auf die Lebensversicherung vertraut. Für alle Abschlüsse, die noch vor dem 01.01.2005 getätigt wurden, gilt nach wie vor die Steuerfreiheit der Erträge, sofern die Versicherung länger als zwölf Jahre bestand.
Lebensversicherungen, die erst nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, weisen diese Steuervergünstigung nicht mehr auf. Schon bisher mussten ihre Erträge bei Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr nach zwölfjähriger Laufzeit zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Dies ändert auch die Einführung der Abgeltungssteuer nicht, so dass Lebensversicherungen hiervon nicht negativ belastet werden.
Einzig bei einer vorzeitigen Kündigung müssten die Erträge mit der Abgeltungssteuer belegt werden. Daher sind Lebensversicherungen eine gute Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen, denn während der Laufzeit fallen ebenfalls keine Steuern an. Selbst bei Lebensversicherungen, die in Investmentfonds anlegen, gilt dieses Prinzip, so dass diese Anlagevariante für Fondssparer eine gute Alternative im längerfristigen Anlagebereich sein kann.
Die Abgeltungssteuer ändert jedoch die Besteuerung beim Verkauf von Lebensversicherungen. Sofern die Lebensversicherung vor der zwölfjährigen Frist verkauft wird, fällt für die erzielten Erträge auch in diesem Fall die Abgeltungssteuer an.

