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2011: Änderungen bei Steuern, Versicherung, Arbeit, Konsum

Jedes Jahr ändern sich gesetzliche Regelungen für viele Bereiche des Lebens. Die grundlegenden Änderungen aus 2010 für die Steuererklärung haben Bestand.

Der Grundfreibetrag beträgt weiter 8004 Euro, für Ehepaare entsprechend 16.008 Euro. Auch die neuen Sätze der Erbschaftssteuer (15 Prozent bis 75.000 Euro und 35 Prozent bis 13 Millionen) gelten weiter. Die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro aus dem Vorjahr gilt weiter, aber ab 1. Januar 2011 sinkt das Elterngeld auf 65 Prozent des letzten Nettogehaltes, wenn die Eltern monatlich über 1.240 Euro netto verdienen. Die Limite (300 bzw. 1.800 Euro) bleiben bestehen. Spitzenverdiener (über 250.000 Euro brutto im Jahr) haben keinen Anspruch.

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Wohngeldempfänger erhalten 2011 keinen monatlichen Heizkostenzuschuss mehr. Wer ALG II bezieht, erhält keine Rentenbeiträge vom Bund mehr. Die Krankenversicherung wird teurer: insgesamt auf 15,5 Prozent und der Arbeitnehmeranteil um 0,3 Prozent. Auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt, und zwar von 2,8 auf 3 Prozent. Da die Sozialabgaben zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt werden, ergibt sich eine Mehrbelastung von 0,4 Prozent auf das Arbeitseinkommen.

Auf dem Arbeitsmarkt greifen ab Mai die Regeln der EU-Dienstleistungsfreiheit. Arbeiter aus Osteuropa können dann uneingeschränkt in Deutschland tätig werden. Die Wehrpflicht ist zum 1. Juli 2011 abgeschafft. Dafür gibt es den Freiwilligendienst. Wichtige Preissteigerungen für 2011: Durch die Erhöhung der Öko-Umlage steigt der Strompreis deutlich über 10 Prozent. Zigaretten werden um 4 bis 8 Cent teurer (Normalpackung) und auch das Fliegen kostet mehr: 8 Euro in Europa, 25 Euro auf Mittelstrecken und 45 Euro auf Langstrecken.

Geschrieben am 12.02.2011

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